Die Agentur GERMA s.r.o. erstellt gerichtlich beglaubigte Übersetzungen

Diese Art der Übersetzung benötigen Sie, wenn Sie auf Behörden Tatsachen ausweisen müssen. Wenn Sie zum Beispiel heiraten aber Ihre Geburtsurkunde im Ausland ausgestellt wurde, fordert das Standesamt eine Übersetzung mit einem runden Stempel. Gelegentlich fordern Arbeitgeber oder Versicherungsgesellschaften beglaubigte Übersetzungen. Hierbei handelt es sich um Dokumente wie Diplome, Geburts- und Heiratsurkunden, Auszüge aus dem Strafregister usw.

  Eine offizielle Übersetzung kann nur von einem Übersetzer angefertigt werden, der vom Gericht zur Erstellung von Gerichtsübersetzungen ernannt wurde. Bei der Suche nach einem solchen Übersetzer haben Sie im Grunde genommen zwei Möglichkeiten. Entweder Sie suchen selbst einen Übersetzer oder Sie nutzen unsere Erfahrungen.

  Sie können die Preisliste unserer Dienstleistungen hier einsehen oder uns direkt Ihre Anfrage zusenden

  Die gerichtliche Übersetzung sieht so aus: das Originaldokument wird fest mit der Übersetzung und der Dolmetschklausel verbunden. Diese ist mit der Unterschrift und dem Siegel des Übersetzers versehen. In unserem Fall binden wir die offiziellen Übersetzungen mit einer dreifarbigen Schnur zusammen. Eine gerichtliche Übersetzung kann jedoch auch zusammengeheftet werden, deshalb empfehlen wir dringend, dass Sie eine notariell beglaubigte Kopie des Dokuments anstelle des Originaldokuments zur Verfügung stellen. Damit behalten Sie Ihr Originaldokument.

  Die Dolmetschklausel, als Bestandteil einer beglaubigten Übersetzung, beinhaltet das, der Dolmetscher gerichtlich zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen befugt wurde. Sie gibt an, wann und welches Gericht ihn befugt hat und unter welcher Nummer die Übersetzung in das Dolmetschertagebuch des Dolmetschers eingetragen wurde. Dank ihres Standorts in Ústí nad Labem kann die Agentur GERMA s.r.o. eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch sehr schnell anfertigen, aber auch Sprachen wie Rumänisch, Niederländisch, Dänisch, Englisch oder Französisch sind für uns kein Problem.

  Zeit kann ein Problem sein, insbesondere bei dringenden Übersetzungen, da der Übersetzungsprozess nicht virtuell gehandhabt werden kann. Der Kunde muss das Dokument der Geschäftsstelle der Agentur GERMA zur Verfügung stellen – Abgabe direkt im Büro oder Zusendung per Post. Der Übersetzer muss das Dokument auch persönlich erhalten und auf die gleiche Weise mit allen oben beschriebenen Voraussetzungen zurücksenden.

In diesem Fall ersparen Ihnen die Dienste der Agentur GERMA s.r.o. den Weg zur Post oder einen persönlichen Besuch von Übersetzern, selbst in einer anderen Stadt.

germa@germa.cz +420 608 653 650